Verpackung: Was gilt für den Handel?

Sie ordern Ihre Wäsche direkt bei einem Hersteller im Ausland? Dann könnte die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) für Sie relevant sein. Die PPWR bringt zusätzliche Pflichten für den Fachhandel mit sich. Was Händlerinnen und Händler jetzt wissen müssen, erläutert der BTE am 10. November 2026 von 10 bis 12 Uhr in einem kostenlosen Webinar.
Annette Kahleyhs von Interzero Circular Solution Germany informiert über die Anforderungen der PPWR und des deutschen VerpackDG, wichtige Fristen sowie mögliche Risiken bei Nichtbeachtung.
Besonders relevant ist die Verordnung für Geschäfte, die ihre Ware direkt bei Herstellerinnen und Herstellern im Ausland beziehen – auch innerhalb der EU. Denn hinsichtlich der Verpackungen gelten sie unter Umständen selbst als Hersteller:in und müssen entsprechende Pflichten erfüllen. Das betrifft beispielsweise Verpackungen von Dessous und Kleintextilien, aber auch Transport- und Serviceverpackungen. Bis Ende 2026 können ausländische Lieferantinnen und Lieferanten diese Verpflichtungen noch übernehmen.
Ab 2027 sind die betroffenen Handelsunternehmen selbst verantwortlich. Auch beim grenzüberschreitenden Versand an die Endkundschaft gibt es einiges zu beachten. Hier kritisiert der BTE vor allem die aufwendigen Registrierungs- und Bevollmächtigungspflichten im jeweiligen EU-Land. Das Europäische Parlament spricht sich inzwischen für Erleichterungen für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von unter zehn Millionen Euro aus. Umgesetzt sind diese allerdings noch nicht.
Anmeldung: Interessierte können sich per E-Mail an Veranstaltungen@bte.de anmelden und erhalten anschließend einen Teams-Link zur Teilnahme.









