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Neue Regel für Kauf auf Rechnung

  • vor 15 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit


Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat die Verbraucherzentrale Hamburg gewonnen: Das Oberlandesgericht entschied, dass Online-Shops nicht mehr mit dem "bequemen Kauf auf Rechnung" werben dürfen, ohne klar darauf hinzuweisen, dass diese Zahlungsart erst nach erfolgreicher Prüfung der Kreditwürdigkeit angeboten wird.


„Das Urteil hat Signalwirkung für den gesamten Online-Handel. Die Branche ist verpflichtet, Werbeaussagen künftig deutlich transparenter zu gestalten. Wer mit dem Kauf auf Rechnung wirbt, muss Klartext reden und darf die Bedingungen für diese Bezahlmethode nicht im Kleingedruckten verstecken“, erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.


Für viele Kaufende ist der Kauf auf Rechnung die sicherste Wahl beim Online-Shopping: Sie können die Ware in Ruhe begutachten und laufen ihrem Geld nicht ewig hinterher, falls sie sie zurückgeben. Der Online-Versandhändler Bonprix bietet diese Art der Zahlung gern an. Ein Verbraucher beschwerte sich im Dezember 2021 bei der Verbraucherzentrale Hamburg, denn ihm war nach einer Bestellung mitgeteilt worden, für ihn stünde diese Zahlungsoption nicht zur Verfügung.


Die Verbraucherzentrale mahnte erst ab und zog dann vor Gericht. Dieses entschied nun, dass das Angebot des Kaufs auf Rechnung ein "Angebot zur Verkaufsförderung" sei, weil sie einen Kaufanreiz schaffe. Bereits in der Werbung müssen die Bedingungen für solche Maßnahmen klar und eindeutig und vor allem leicht zugänglich angegeben werden.




 
 
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