HDE: Kassenpflicht trotz Bon?

Kassenpflicht grundsätzlich ja – aber nur ohne Bon. Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert die geplante Kassenpflicht. Man unterstütze grundsätzlich das Ziel, Manipulationen an elektronischen Kassensystemen und Steuerhinterziehung wirksam zu bekämpfen.
Aber: „Die Einführung einer Kassenpflicht wurde von Teilen der Wirtschaft unter der klaren Voraussetzung unterstützt, dass im Gegenzug die allgemeine Bonpflicht vollständig abgeschafft wird", erklärt Ralph Brügelmann, HDE-Experte für Steuerpolitik. "Diese Entlastung fehlt im Gesetzentwurf. Stattdessen kommen mit der digitalen Belegbereitstellung weitere technische und finanzielle Belastungen auf die Unternehmen zu." HDE fordert daher weiterhin die Abschaffung der allgemeinen Bonpflicht und eine Belegausgabe auf Verlangen.
Auch die Umsatzgrenze von 100.000 Euro sieht der HDE kritisch, weil auch Unternehmen unter die Regelung fielen, die nur wenige Bargeschäfte tätigten. "Besser wäre eine Kassenpflicht, die sich am tatsächlichen Umfang der Barumsätze ausrichtet."
Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro grundsätzlich ein elektronisches Aufzeichnungssystem nutzen müssen. Bislang ist die Regelung noch nicht beschlossen.







